APM Restabfallsammlung
Abgebrannte Feuerwerkskörper und auch die Karton- oder Papierreste, die direkt von den Feuerwerkskörpern stammen, müssen über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
Die Papier- und Kartonreste sind aufgrund der Anhaftungen von Kunststoffen, chemischen Verbindungen sowie Verbrennungsrückständen für eine Papierverwertung nicht geeignet.