REMONDIS Schadstoffmobil
oder Selbstanlieferung auf den APM Wertstoffhöfen
entzuend
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die sich schnell entzünden
gift
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen
haugen
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die Haut und Augen schädigen
neingesund
Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe
neinhm
Nie über den Restabfall entsorgen
neinklo
Nie über die Toilette entsorgen
neinumwelt
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die die Umwelt gefährden
Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.
Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.
Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...
• Akkusäure**
• Altöl und Ölfilter (mehr siehe extra Abfallart Altöl)
• Autobatterien*, Fahrzeug-Altbatterie, Bleiakkus, Bleibatterien, Starterbatterien
• Autopflegemittel, Pflege- und Reinigungsmittel für Lack, Leder, Glas, Metall und Kunststoff
• Bremsflüssigkeit, Restmengen oder verbrauchte Bremsflüssigkeit vom KFZ
• Enteiser, Scheibenenteiser, flüssig, für die Anwendung bei Kfz-Scheiben
• Frostschutzmittel vom KFZ, Restmengen oder verbraucht
• Maschinenöl, Motoröl, Getriebeöl (Restmengen und verbrauchtes Öl)
• Öl für feinwerktechnische Geräte (bspw. Nähmaschinenöl, Restmengen und verbrauchtes Öl)
• Kettenöl, Hydrauliköl, Kühlschmiermittel (Restmengen und verbrauchtes Öl)
• Motorreiniger aus der Kfz-Pflege (Restmengen, verbauchter Reiniger)
• Öldosen und -kanister
• Spraydosen mit Restmengen von Schutzwachs für Unterböden von KFZ
• Unterbodenschutz
*Auto- und Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von 7,50 EURO zu erheben. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet, der Kaufbeleg ist vorzulegen. Starterbatterien älteren Baujahrs, aus älteren Kfz oder sonstiger Herkunft, für die kein Kaufbeleg vorhanden ist, werden am Schadstoffmobil angenommen.
**Am besten immer die Starterbatterie inkl. Säure beim Handel zurückgeben und die Akkusäure zu Ihrem eigenen Schutz nicht aus der Batterie entfernen, denn sie ist stark ätzend, nicht brennbar, jedoch wassergefährdend (Klasse 1).
Musste die Säure doch aus der Starterbatterie entfernt werden, unbedingt in fest verschlossenem Behältnis am Schadstoffmobil abgeben.
Auf max. zugelassene Gebindegröße gemäß Anlage 1 der Abfallentsorgungssatzung (AbfES) achten. Flüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten niemals mit anderen derartigen Flüssigkeiten vermischen.