Nachtspeicherheizgeräte

Nachtspeicheröfen, die Asbest oder 6-wertiges Chrom enthalten
  • Entsorgungswege:
Entsorgungsfachbetriebe

Entsorgungsfachbetriebe

Selbstanlieferung diverser Abfälle
Selbstanlieferung diverser Abfälle
  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe

neingesund

Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Nachtspeicherheizgeräte gehören zu den Elektroaltgeräten. Aufgrund der darin enthaltnen gefährlichen Baugruppen/Stoffe können diese Geräte weder bei den Haushalten direkt abgeholt, nochvon der APM GmbH ausgebaut werden.

Nachtspeicherheizgeräte, die Asbest- oder 6-wertiges Chrom enthalten, müssen durch versierte Fachfirmen abgebaut und von diesen auch staubdicht verpackt werden. Derartige Nachtspeicherheizgeräte werden NUR auf den Wertstoffhof in WERDER angenommen. Es fallen Annahmegebühren an. Sollen unverpackte Geräte angeliefert werden, kann die Annahme verweigert werden.

Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten sind Anlieferungsort und -zeitpunkt vorab mit der Annahmestelle abzustimmen (§13, Abs. 5 ElektroG).

Alternativ können Sie über den Link Fachbetrieberegister - Entsorgungsfachbetriebe einen Entsorgungsfachbetrieb suchen,

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2021 Zurück