Gasflaschen

mit oder ohne Restmengen
  • Entsorgungswege:
Rückgabe im Handel

Rückgabe im Handel

oder Lieferantenrücknahme

APM Schrottsammlung nach Abstimmung
APM Schrottsammlung nach Abstimmung
  • Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Bitte erfragen Sie schon beim Kauf einer (Propan-/Butan-) Gasflasche die Möglichkeiten der Wiederbefüllung und/oder Rückgabe/Rücknahme der durch Sie nicht mehr nutzbaren Gasflasche. Sogenannte Eigentumsflaschen können i. a. R. zeitlich unbegrenzt genutzt und im Baumarkt (wo sie gekauft wurde) beliebig oft gegen eine volle Flasche umgetauscht werden. Der einmalige Preis wird nicht zurückerstattet, denn es handelt sich nicht um eine Pfandflasche, sondern um eine Eigentumsflasche. Alternativ nutzen Sie eine Pfand-Gasflasche, für die der Pfand bei Rückgabe der leeren Flasche zurückerstattet wird.

Bitte achten Sie bei dem Transport der Flasche auf die Richtlinien zur korrekten Ladungssicherung, bzw. auf die gesetzlichen Vorschriften, wie Ventilschluss-Kappe und Kennzeichnung als Gefahrgut (Produktaufkleber).

Gasflaschen mit Restmengen
Eine Annahme von Gasflaschen, die Restmengen enthalten ist weder an den Wertstoffhöfen noch am Schadstoffmobil möglich. Bitte lassen Sie sich von der Kunden- und Abfallberatung über die richtige Entsorgung informieren.

Gasflaschen ohne Ventil
Gasflaschen ohne Ventil und damit vollkommen drucklos und leer werden als Metallschrott gebührenfrei angenommen.

Soll Metallschrott nach Anmeldung von der APM GmbH abgeholt werden, ist gemäß § 5 (9) der Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam Mittelmark eine Gebühr zu entrichten. Siehe dazu Link: Gebühren für die Abholung von Metallschrott.

Zuletzt aktualisiert: 21.04.2021 Zurück