Gasentladungslampen und LED-Lampen

Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, LED Lampen (gemäß ElektroG Sammelgruppe 3 | Lampen (Gerätekategorie 3))
  • Entsorgungsweg:
REMONDIS Schadstoffmobil

REMONDIS Schadstoffmobil

oder Selbstanlieferung auf den APM Wertstoffhöfen

  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

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Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

Nie über den Restabfall entsorgen

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Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gasentladungslampen und LED Lampen gehören zu den Elektroaltgeräten und müssen gemäß ElektroG getrennt gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Defekte Lampen dieser Art bitte auf keinen Fall über den Restabfallbehälter entsorgen. Gasentladungslampen werden auf den APM Wertstoffhöfen und am Schadstoffmobil angenommen.

Gasentladungslampen enthalten ein Quecksilber-Gasgemisch, das nicht an die Außenluft gelangen darf. Deshalb die Röhre, bzw. den Leuchtenkörper auf keinen Fall zerstören.

LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode) enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (ebenfalls elektronische Bauteile). LED Lampen gehören zur Sammelgruppe 3 | Lampen (Gerätekategorie 3) und sind als Altlampen gemäß § 10 ElektroG "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. LED Lampen können toxische Stoffe wie Arsen- und Bleiverbindungen enthalten.

Auch Gasentladungslampen werden gemäß Elektronikgerätegesetz (ElektroG) an allen kommunalen Sammelstellen gebührenfrei zur Verwertung angenommen. Sie enthalten sowohl gefährliche Gase als wertvolle Metalle, die recycelt werden können.

Zuletzt aktualisiert: 27.05.2019 Zurück