Einweggeschirr und -besteck

aus Plastik (Kunststoff)
  • Entsorgungsweg:
MEBRA Gelbe-Sack-Sammlung bis 12/21 | REMONDIS Gelbe Tonne ab 1/22

MEBRA Gelbe-Sack-Sammlung bis 12/21 | REMONDIS Gelbe Tonne ab 1/22

Gelber Sack und Gelber 1.100 l Container bis 12/21 | ab 01/22 Gelbe Tonne (240 Liter) und Gelber 1.100 l Container

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Auch Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Kunststoffen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über den Gelben Sack/Container/MGB entsorgt werden.

Besser ist es jedoch, zur Abfallvermeidung immer auf die Verwendung von Einwegprodukten zu verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck u. a. m.) und auch Coffee-to-go Becher bitte nicht nutzen!

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Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste unten).

Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2021 Zurück