Düngemittel bis Unkrautvernichter

Gefährliche Abfälle aus dem Bereich Schädlinge und Düngung
  • Entsorgungsweg:
REMONDIS Schadstoffmobil

REMONDIS Schadstoffmobil

oder Selbstanlieferung auf den APM Wertstoffhöfen

  • Gefahrstoffhinweise:
Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

gift

Gefahrstoffkennzeichen - Stoffe, die zu schweren oder tödlichen Vergiftungen führen

Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe

neingesund

Gefahrstoffkennzeichen - gesundheitsgefährdende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

neinklo

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC außerdem aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Düngemittel, Restmengen von mineralischen Feststoffdüngern
• Fungizide, chemische oder biologische Mittel zur Bekämpfung von Schimmelpilzen
• Rattengift, Restmengen
• Schädlingsbekämpfungsmittel, (Biozide, Insektizide), Restmengen, flüssig oder pastös
• Unkrautbekämpfungsmittel (Herbizide), Restmengen, flüssig oder pastös

Zuletzt aktualisiert: 27.05.2019 Zurück