Tierkörperbeseitigungsanlage
Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel, Hamster usw. dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mind. 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Veterinäramt (siehe Link).