Feuerwerkskörper

unbenutzt oder nicht gezündet
  • Entsorgungswege:
Rückgabe im Handel

Rückgabe im Handel

oder Lieferantenrücknahme

APM Restabfallsammlung
APM Restabfallsammlung
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Ungenutzte Feuerwerkskörper entweder bis Silvester des nächsten Jahres trocken und sicher vor unbefugtem Zugriff aufheben oder über die Restabfallbehälter entsorgen, NACHDEM sie auf folgende Art unbrauchbar gemacht wurden:
- einige Stunden ins Wasser legen,
- danach zusammen mit einer Schaufel Sand in einer Kunststofftüte verpacken und ...
- über den Restabfallbehälter entsorgen.

Größere Mengen nicht genutzter Feuerwerkskörper können zur fachgerechten Entsorgung an den Hersteller zurückgegeben werden, wobei auf die ordnungsgemäße Verpackung der Ware in UN-geprüften Kartons zu achten ist.

Zuletzt aktualisiert: 25.05.2019 Zurück