Altfahrzeugannahmestellen
oder Altfahrzeugverwertungsbetriebe
Wenn Sie Ihr Altfahrzeug entsorgen möchten bzw. müssen, wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Altfahrzeugannahmestelle oder einen zertifizierten Demontagebetrieb. Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben. Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 -rosa-) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt.
Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.