APM Restabfallsammlung
Zerbrochene Bier-, Wein- oder Saftgläser, Glasgeschirr oder Glasvasen dürfen NICHT über die Glascontainer entsorgt werden. Diese Glasabfälle gehören in die Restabfallbehälter. Auch Blei- und/oder Kristallglasgegenstände müssen über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
Der Grund
Nur Leere Glasverpackungen, d. h. Flaschen und Gläser, die als Verpackung von Lebensmittel, Kosmetika oder Arzneimitteln genutzt worden sind, dürfen über die Glascontainer entsorgt werden.