APM Containerdienst
oder Containerdienst Ihrer Wahl
Die oben genannten Flachglasabfälle gehören zu den Bau- und Abbruchabfällen, genauer zu den Baumischabfällen.
Sie werden NICHT als Sperrmüll entsorgt.
Bitte lassen Sie größere Mengen Flachglasabfälle von einem Containerdienst Ihrer Wahl, z. B. dem APM Containerdienst entsorgen.
Kleine Mengen Flachglasabfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe können als gebührenpflichtige Kleinanlieferung an den APM Wertstoffhöfen angeliefert werden und sehr kleine Mengen auch über Ihren Restabfallbehälter.
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HINWEIS
Handelt es sich um Möbelstücke aus Glas oder um Teile von Möbeln, die aus Flachglas bestehen, können diese als Sperrmüll entsorgt werden. Darunter z. B. …
• Glasschiebetüren von Schränken
• Glastische
• Glasauflagen von alten Vitrinen
• Regal- und Schrankeinlagen aus Glas
• Spiegeltüren von Schränken