Pedelec

E-Bike, Pedelec und Co.
  • Entsorgungsweg:
Selbstanlieferung diverser Abfälle

Selbstanlieferung diverser Abfälle

an den APM Wertstoffhöfen

  • Gefahrstoffhinweise:
Nie über den Restabfall entsorgen

neinhm

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Pedelecs aus privaten Haushalten werden als sog. Altgeräte nach Anmeldung über das Service-Center oder das Online-Anmeldeformular vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.

• Auch auf den APM Wertstoffhöfen können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.
• Bei der Annahme aller Elektroaltgeräte wird kein Entgelt erhoben.


Die o. g. Regelung betrifft jedoch nur E-Fahrrader mit Tretunterstützung, die KEINE EU-Typengenehmigung benötigen, eine Leistung von max. 250 Watt besitzen und den Fahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.
Die o. g. Regelung greift nicht für S-Pedelecs (schnelle Pedelecs), die eine EU-Typengenehmigung benötigen, eine Motorleistung bis zu 500 Watt und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben, sowie E-Bikes (Fahrrad ohne Tretunterstützung), die eine Nennleistung von über 500 Watt und eine Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h haben.

Zuletzt aktualisiert: 17.02.2021 Zurück