Selbstanlieferung diverser Abfälle
an den APM Wertstoffhöfen
neinhm
Nie über den Restabfall entsorgen
Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs „Open Scope“ gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehören ab August 2018 auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke - insbesondere die "Blinkschuhe" - mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen (die nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden könnten) zu den Elektroaltgeräten. Diese dürfen nicht über den Restabfall entsorgt werden.
Die Energiequelle für das Blinken der Schuhe oder anderer Kleidung sind fest eingebaute Batterien oder aufladbare Akkus. Eine USB-Buchse weist auf einen eingebauten Lithium-Ionen-Akku hin.
Blinkschuhe und andere Kleidung mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen sind auf denWertstoffhöfen als batteriebetriebene Altgeräten der Gruppe 5 zu entsorgen oder werden nach Anmeldung über das Service-Center oder das Online-Anmeldeformular vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.
• Bei der Annahme aller Elektroaltgeräte wird kein Entgelt erhoben.
Sind Elektrogeräte oder auch die Blinkschuhe noch gut erhalten und weiter nutzbar/tragbar, inserieren Sie sie doch zum Verkauf für einen kleinen Preis oder zum Verschenken im APM Online-Flohmarkt - siehe Link.